Das Wichtigste zuerst!
Gesetzliche
Vorgaben
Die verpflichtende E-Rechnung wird zum 1. Januar 2025 für steuerbare und steuerpflichtige inländische B2B-Umsätze eingeführt.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen grundsätzlich alle Unternehmen (auch Kleinunternehmer) in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen, zu verifizieren, zu bearbeiten und zu archivieren.
Der Versand von E-Rechnungen wird ab dem 1. Januar 2025 ebenfalls für alle Unternehmen zur Pflicht, allerdings wird es hier Übergangsregelungen geben.
Seite 17 vom
BMF-Schreiben
Der strukturierte Teil einer E-Rechnung ist so aufzubewahren, dass dieser
in seiner ursprünglichen Form vorliegt und die Anforderungen an die Unveränderbarkeit erfüllt
werden.
Eine maschinelle Auswertbarkeit seitens der Finanzverwaltung muss sichergestellt sein. Sofern in
einem zusätzlich übersandten Dokument
(z. B. Bildteil einer hybriden Rechnung) Aufzeichnungen enthalten sind,
die für die Besteuerung von Bedeutung sind, z. B. Buchungsvermerke, sind diese ebenfalls so
aufzubewahren, dass diese in ihrer ursprünglichen Form vorliegen und die Anforderungen an die
Unveränderbarkeit erfüllt werden.
Alle Einzelheiten dazu finden Sie im BMF-Schreiben vom 28. November 2019, BStBl I S. 1269, Rn. 131 und 133.
Und so sieht eine
E-Rechnung
aus
Das sind die beiden typischen E-Rechnungs-Formate
XML-Datei
PDF-Dokument inkl. XML-Datei
Mit ELO erhalten Sie einen
XRechnung-Viewer
Entscheidungserleichterung
Ihre
Vorteile mit ELO:
Sichere Aufbewahrung Ihrer Rechnungen
Aufbereitung der Inhalte aus der XML-Datei, damit die Rechnung lesbar und verständlich wird.
Freigabe in ELO durch vereinfachte Workflow-Szenarien
Anforderungen an die Unveränderbarkeit erfüllt
Prüfung gesetzlicher Vorgaben